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   BVerwG, 19.01.1984 - 6 C 144.82   

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https://dejure.org/1984,4931
BVerwG, 19.01.1984 - 6 C 144.82 (https://dejure.org/1984,4931)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1984 - 6 C 144.82 (https://dejure.org/1984,4931)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1984 - 6 C 144.82 (https://dejure.org/1984,4931)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Heilung des Mangels des Vorverfahrens durch Anhörung des Klägers in der Verhandlung vor der Prüfungskammer - Frage einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers bei Entscheidung nach Aktenlage ohne Anhörung des Klägers - Möglichkeit der Berufung auf eine ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1984 - 6 C 144.82
    Im übrigen können nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats Mängel des Vorverfahrens in derartigen Sachen im Verwaltungsstreitverfahren nicht mit dem Ziel geltend gemacht werden, lediglich eine Aufhebung der Verwaltungsbescheide und damit ein erneutes Verwaltungsverfahren zu erreichen; für eine solche "isolierte Anfechtung" ist in Kriegsdienstverweigerungssachen deshalb kein Raum, weil das Verwaltungsgericht aufgrund eigener Prüfung des Sachverhalts über das Anerkennungsbegehren des Wehrpflichtigen zu entscheiden und dabei keine Ermessenserwägungen anzustellen hat (BVerwGE 61, 45 = Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 18 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75

    Kriegsdienstverweigerer - Persönliches Erscheinen - Beweiszwecke - Versagung

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1984 - 6 C 144.82
    Zwar kann es eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und auch der Verpflichtung des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen insbesondere durch förmliche Vernehmung des Kriegsdienstverweigerers zu den Gründen der von ihm geltend gemachten Gewissensentscheidung (vgl. Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 122]) bedeuten, wenn das Verwaltungsgericht ohne Anhörung des Wehrpflichtigen nach Lage der Akten entscheidet, weil dieser trotz Anordnung seines persönlichen Erscheinens nicht zu dem Verhandlungstermin erschienen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 50, 275 [277]; Beschluß vom 23. August 1983 - BVerwG 6 C 34.83 -).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 183.80

    Gewissensentscheidung - Kriegsdienst mit der Waffe - Verwaltungsgerichtliches

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1984 - 6 C 144.82
    Zwar kann es eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und auch der Verpflichtung des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen insbesondere durch förmliche Vernehmung des Kriegsdienstverweigerers zu den Gründen der von ihm geltend gemachten Gewissensentscheidung (vgl. Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 122]) bedeuten, wenn das Verwaltungsgericht ohne Anhörung des Wehrpflichtigen nach Lage der Akten entscheidet, weil dieser trotz Anordnung seines persönlichen Erscheinens nicht zu dem Verhandlungstermin erschienen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 50, 275 [277]; Beschluß vom 23. August 1983 - BVerwG 6 C 34.83 -).
  • BVerwG, 23.08.1983 - 6 C 34.83

    Anerkennung des Klägers als Kriegsdienstverweigerer - Anordnung des persönlichen

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1984 - 6 C 144.82
    Zwar kann es eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und auch der Verpflichtung des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen insbesondere durch förmliche Vernehmung des Kriegsdienstverweigerers zu den Gründen der von ihm geltend gemachten Gewissensentscheidung (vgl. Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 122]) bedeuten, wenn das Verwaltungsgericht ohne Anhörung des Wehrpflichtigen nach Lage der Akten entscheidet, weil dieser trotz Anordnung seines persönlichen Erscheinens nicht zu dem Verhandlungstermin erschienen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 50, 275 [277]; Beschluß vom 23. August 1983 - BVerwG 6 C 34.83 -).
  • BVerwG, 24.10.1985 - 6 B 215.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Der Kläger muß sich deshalb auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verweisen lassen, wonach derjenige keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG geltend machen kann, der es selbst versäumt hat, sich vor Gericht Gehör zu verschaffen (vgl. Beschlüsse vom 19. Januar 1984 - BVerwG 6 C 144.82 und 16. März 1984 - BVerwG 6 C 115.82 -); diese Rechtsprechung steht in Einklang mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 15, 256 [267]).
  • BVerwG, 13.10.1988 - 6 B 17.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Danach kann derjenige keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG geltend machen, der es selbst versäumt hat, sich vor Gericht Gehör zu verschaffen (vgl. Beschlüsse vom 19. Januar 1984 - BVerwG 6 C 144.82 -, 16. März 1984 - BVerwG 6 C 115.82 - und 24. Oktober 1985 - BVerwG 6 B 215.84 - ).
  • BVerwG, 28.03.1984 - 6 C 2.83

    Klage auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzung der förmlichen

    Deshalb kann es eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und auch der Verpflichtung des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts vom Amts wegen bedeuten, wenn das Verwaltungsgericht ohne Anhörung des Wehrpflichtigen nach Lage der Akten entscheidet, weil dieser trotz Anordnung seines persönlichen Erscheinens nicht zu dem Verhandlungstermin erschienen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 50, 275 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75] und Beschluß vom 19. Januar 1984 - BVerwG 6 C 144.82 -).
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